kbA - kontrolliert biologischer Anbau
kbA (kontrolliert biologischer Anbau) bezieht sich auf den ökologischen Landbau gemäß der EG-Öko-Verordnung 834/2007. Diese Verordnung legt die Mindeststandards für den biologischen Landbau in der Europäischen Union fest und regelt die Produktion, Kennzeichnung und den Verkauf von ökologischen Produkten.
Gemäß der EG-Öko-Verordnung müssen landwirtschaftliche Produkte, die das kbA-Siegel tragen möchten, bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide: Im kontrolliert biologischen Anbau sind der Einsatz von chemischen Düngemitteln und Pestiziden nicht erlaubt. Stattdessen werden natürliche Methoden wie Kompost und organische Dünger verwendet, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
Kein Einsatz von Gentechnik: Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen ist im ökologischen Landbau nicht gestattet. Produkte, die das kbA-Siegel tragen möchten, dürfen keine genetisch veränderten Bestandteile enthalten.
Artgerechte Tierhaltung: Bei der Tierhaltung im kontrolliert biologischen Anbau gelten spezifische Vorgaben für das Tierwohl. Dazu gehören ausreichend Platz, Zugang zu Freiland oder Weidegang, eine artgerechte Fütterung und der Verzicht auf vorbeugende Antibiotikagabe.
Nachhaltige Ressourcennutzung: Der ökologische Landbau zielt darauf ab, die natürlichen Ressourcen zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Dies beinhaltet beispielsweise den Schutz des Bodens, die Erhaltung der Artenvielfalt und die Förderung eines effizienten Wassermanagements.
Die Einhaltung dieser Richtlinien wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen überwacht, die regelmäßige Kontrollen und Audits durchführen. Nur Produkte, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen, dürfen das kbA-Siegel tragen.
Der kontrolliert biologische Anbau fördert umweltfreundliche und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, bewusste Entscheidungen zugunsten von ökologisch erzeugten Produkten zu treffen.